Blatino und die StVO
Pocket Bikes, Dirt Bikes, California Go-peds, Benzin Scooter, Minibikes, Pocket Chross Bikes, Miniquads etc. sind in der StVO nicht zugelassen. Ausnahmen gibt es bei E-Scootern. Etwa denen von CONRAD.
Diese und andere motorbetriebene Funfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne von § 1 Abs. 2 StVG und benötigen daher, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, zum Verkehr auf öffentlichen Straßen gem. § 18 Abs. 3 StVZO eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typengenehmigung.
Das Alles hat der Blatino nicht, der is schon mal schneller als 6 kmh und hat nix an Zulassung.
Also mit dem Blationo kannst nur auf einem Sportplatz fahren oder auf privatem Gelände.
Der Blatino ist bei Androhung von Strafe im Bereich des Strassenverkehrs nicht zugelassen. Bei Verstoß erntet Ihr wirklich Ärger und Anzeige. Wird teuer.
Wir fahren daher nur auf Wegen die wie private Gelände gehandhabt werden. Hier ist auch keiner der Umgefahren werden kann. Ihr müsst auch auf den Lärm achten. Hier gibt es auch Mecker wenn der Motorenlärm den Nachbarn auf den Senkel geht. Der bekommt dann auch vor dem Gericht Recht. Am besten in eine abgelegene Ecke begeben und da fahren nach Lust und Laune. Setzt Helm auf und vergesst nich was um die Gelenke zu machen. Die private Unfallversicherung zahlt nix wenn Ihr Euch hinpackt und Aua habt. Übrigens ist das Befahren von Waldwegen ist auch etwas fraglich. Besonders bei Waldbrandgefahr könnt Ihr hier auch Stress mit dem Forstmeister bekommen, der hat dann auch wieder Recht. Haben wir schon durch 🙁
Fazit und Konsequenzen
Mit den angesprochenen Fahrzeug darf eine öffentliche Straße nur befahren werden, wenn eine entsprechende Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung vorliegt. Haben wir nicht ! Weiterhin wird dann für das Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen benötigt. Der Führer dieser Fahrzeuge muß in Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung bzw. in Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse M sein. Wenn mit den o. g. Fahrzeugen öffentliche Straßen befahren werden und es liegt keine Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung vor, so wird diese Ordnungwidrigkeit mit einer Geldbuße von 50,- € geahndet. Weiterhin werden 3 Punkte in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Sofern für das Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen zugeteilt wurde, liegt auch noch eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Diese Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Also Immer schön bei Papa im Garten oder auf dem Sportplatz fahren.
25.06.2012
Eine Anfrage bei der DEKRA zu einer eventuell doch Einzel-BE blieb leider bis heute unbeantwortet. Ichgehe wirklich davon aus, das man den Blatino für Deutschland nicht zugelassen bekommt.
20.08.2012