Betriebserlaubnis MAW für den Strassenverkehr
Ist die BE für den MAW denn wirklich wichtig?
Ja, unbedingt. Der Wegfall des §18 der StVZO zwingt uns zum Erwerb der Betriebserlaubnis. Wenn man früher in der DDR, wo der MAW ja herstammte, keine BE brauchte, ist sie heute um so wichtiger. Gerade bei einer Verkehrskontrolle kann man schwer nachweisen, das der Hilfsmotor MAW am Fahrrad auch wirklich gestattet ist. Auch bei unschönen Anlässen wie Unfällen kommt 100%ig die Nachfrage zur BE. Für die Versicherung ist es auch einfacher, das Fahrzeug in den Versicherungsdaten zu beschreiben. Überhaupt ist es üblich, für Kraftfahrzeuge aller Art im öffentlichen Strassenverker eine BE mitzuführen.
Woher nimmt man wenn es früher keine BE gab, heute so ein Papier?
Man lässt eine BE für zulassungsfreie Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle ausstellen. Dazu fährst Du zu einer Amtlichen Prüfstelle für Kraftfahrzeuge, z.B. DEKRA. Dort stellts Du das Fahrzeug vor und lässt ein Gutachten zum „Erneuten Inbetriebnehmen“ erstellen. Schießlich war ja Dein MAW schon einmal in den 1950ern in Betrieb. Achte bitte darauf, das das Fahrrad und der Motor im technisch sicherem Zustand sind und weitgehend die Anbauteile der Beschreibung des damaligen Herstellers entsprechen. Wenn Du das Gutachten hast, geht man zur Zulassungsstelle und legt es dort vor. Nun kannst Du die Ausstellung einer BE vornehmen lassen. Aber es wird sicher noch einige Fragen geben. Du benötigst, da Du keine alten Papiere hast, einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Den hat man auch selten noch, daher schreibst Du eine Versicherung an Eides Statt, das das Fahrzeug dein Eigen ist. Danach musst Du eine Verlustmeldung deiner Papiere schreiben, weil die Zulassungsstelle nur so eine BE ausstellen kann. Das ist sozusagen der „Startschuss“ für das Verwaltungsverfahren. Wenn Du alles zusammen hast bekommst Du das Amtssiegel und hast den MAW für die Fahrt auf der Strasse komplett.